Grundsteuer
reform

kommt.

Haben Sie...
eine eigene Immobilie?
vermietetes Wohneigentum?
ein unbebautes Grundstück?
Die neue Bewertung von Immobilien wird in diesem Jahr zum ersten Mal erfasst. Wenn Sie eine der Fragen mit “Ja” beantwortet haben, dann müssen Sie vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 pro Grundstück eine Grundsteuererklärung abgeben.

Brauchen Sie Hilfe?

Wir können Ihnen helfen, Ihre Grundsteuererklärung schnell und einfach zu erstellen.

Datenerfassung

Wir sammeln Ihre bereits vorliegenden Daten und Informationen zur Neubewertung ihres Grundbesitzes.

Beschaffung

Wir fordern fehlende Unterlagen wie Flurkarten oder Grundbuchauszüge an.

Einreichung

Wir senden Ihre Grundsteuererklärung direkt digital und sicher an die Finanzverwaltung.

Abgleich

Wir kontrollieren den erlassenen Feststellungsbescheid auf Abweichungen.

Warum ändert sich die Bewertung?

Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine neue Bewertung für Immobilien und Grundstücke zu entwickeln, die nicht auf Daten aus den Einheitswerten von 1935 bzw. 1964 basieren.

Grund für die Änderung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes feststellte.

Die neue Wertermittlung für Grundbesitz wird erstmals in 2022 erfasst, bis 2024 durch die Finanzverwaltung festgesetzt und in 2025 erstmals für die Zahlung der Grundsteuer herangezogen.

Es ist zu beachten, dass die Bundesländer teilweise unterschiedliche Modelle zur Ermittlung einer gerechteren Bewertung zugrunde legen.

 

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