Brauchen Sie Hilfe?
Datenerfassung
Wir sammeln Ihre bereits vorliegenden Daten und Informationen zur Neubewertung ihres Grundbesitzes.
Beschaffung
Wir fordern fehlende Unterlagen wie Flurkarten oder Grundbuchauszüge an.
Einreichung
Wir senden Ihre Grundsteuererklärung direkt digital und sicher an die Finanzverwaltung.
Abgleich
Wir kontrollieren den erlassenen Feststellungsbescheid auf Abweichungen.
Warum ändert sich die Bewertung?
Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine neue Bewertung für Immobilien und Grundstücke zu entwickeln, die nicht auf Daten aus den Einheitswerten von 1935 bzw. 1964 basieren.
Grund für die Änderung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes feststellte.
Die neue Wertermittlung für Grundbesitz wird erstmals in 2022 erfasst, bis 2024 durch die Finanzverwaltung festgesetzt und in 2025 erstmals für die Zahlung der Grundsteuer herangezogen.
Es ist zu beachten, dass die Bundesländer teilweise unterschiedliche Modelle zur Ermittlung einer gerechteren Bewertung zugrunde legen.